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Am 11.11. jeden Jahres Treffen sich die Gajemänndl um feierlich neue Hästräger in Ihre Reihen aufzunehmen. Dies nennen wir die „Gajemänndl-Taufe“.

Bevor ein neues Mitglied jedoch zu dieser zugelassen wird, ist mindestens 1 Anwärterjahr zu vollenden.

 

Anwärter tragen meist eine Gajemänndl-Jacke und dazu einen Strick, der um die Hüfte gebunden wird. Eine Ausnahme stellen Kinder und Jugendliche dar, die ein vollständiges Häs tragen dürfen, jedoch ohne Maske.

Anwärter müssen sich in ihrem Anwärterjahr in die Gemeinschaft der Gruppe einbringen, indem sie mit uns auf Umzügen mitlaufen und bei Veranstaltungen mithelfen. Außerdem muss das 16. Lebensjahr vollendet sein.

Sollten diese Kriterien erfüllt sein, so darf sich der Anwärter zur Taufe beim Zunftmeister anmelden.

 

Bei der Taufe selbst muss der/die Anwärter/-in nun einige SCHWERE Prüfungen bestehen um von den Gajemänndl als vollwertiges Mitglied anerkannt zu werden.

Unter anderem müssen die Anwärter jeglichem Trübsinn und schlechten Gedanken abschwören und lauthals verkünden stets Frohsinn und Heiterkeit zu verbreiten.

In einer weiteren Prüfungsaufgabe muss der Strick, der ein Teil des Häs ist, korrekt im sogenannten „Gajemänndl-Knoten“ zusammengebunden werden.

Dies sind nur 2 der zahlreichen Prüfungen.

 

Nach jeder dieser Prüfungen entscheiden die anwesenden Gajemänndl ob der Prüfling die Aufgabe bestanden hat indem sie, im Falle der Zustimmung, mit ihren Schellen und Rätschen Lärm machen.

 

Nach bestandenen Prüfungen händigt der Zunftmeister nun den Anwärtern ihre Masken aus und erklärt sie somit zu vollwertigen Gajemänndl.

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